Sprachprüfungen und Zertifikate
Das Sprachenzentrum ist seit dem Jahr 2000 - und weiterhin zunächst bis zum 31. März 2025 - akkreditiert bei UNIcert®, dem Qualitätssiegel für die Ausbildung, das Testen/Prüfen und die Zertifizierung von Fremdsprachen-kompetenzen, die für angehende Akademiker*innen relevant sind.
- Die Zertifikate UNIcert® Basis und UNIcert® I werden durch den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Sprachkurse/-module (Grundstufe 1 und 2 für UNIcert® Basis bzw. Mittelstufe 1 für UNIcert® I) kumulativ erworben, d.h. ohne kurs-/modulübergreifende Prüfung.
- Die Zertifikate UNIcert® II, III sowie IV (für Deutsch als Fremdsprache) werden durch eine erfolgreich abgelegte kurs-/modulübergreifende Prüfung erlangt.
Das Sprachenzentrum bietet diese Prüfungen in der Regel in jedem Semester an.
1. Die Online-Anmeldung zu den Sprachprüfungen beginnt generell am 1. Januar (Wintersemester) bzw. am 1. Juni (Sommersemester). Die Zulassungsvoraussetzungen (s.u.) müssen dabei erfüllt sein.
2. Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet und zugelassen sind, erhalten Sie eine E-Mail mit genauen Hinweisen zur Durchführung der Prüfung an Ihre Viadrina-Email-Adresse.
Zur Prüfung zum Zertifikat UNIcert® II bzw. "Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung" (HF) werden Studierende zugelassen, die an der Europa-Universität Viadrina als ordentliche Studierende eingeschrieben sind. Sie müssen
- entweder Oberstufenkurse im Umfang von 4 SWS erfolgreich abgeschlossen haben
- oder in einem noch aktuellen Einstufungstest (zwei Semester gültig) die Einstufung "O-Star" erreicht haben
- oder aufgrund eines besonderen Antrags durch das zuständige Lektorat zur Prüfung zum Zertifikat "HF" zugelassen worden sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung für die studienbegleitende Sprachausbildung an der Viadrina.
Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfung nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden hat.
Zur Prüfung zum Zertifikat Wissenschaftskommunikation werden Studierende zugelassen, die:
- an der Europa-Universität Viadrina als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und
- Kurse im Bereich 'Wissenschaftskommunikation' (MWK und SWK) am Sprachenzentrum im Umfang von 8 SWS in der betreffenden Sprache und Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen haben.
Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (Dr. Almut Klepper-Pang), die die Entscheidung dem zuständigen Lektorat übertragen kann.
Das Zertifikat UNIcert® III (Wissenschaftskommunikation) wird erteilt, wenn mindestens einer der generell zwei Kurse in Wissenschaftskommunikation am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina erfolgreich absolviert und die Prüfung zum Zertifikat bestanden wurde. Wer aufgrund fortgeschrittener Kenntnisse von beiden Kursen befreit wurde, bekommt nach Bestehen der Prüfung ersatzweise das Zertifikat "Wissenschaftskommunikation", ohne Verweis auf UNIcert®.
Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfung nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden hat.
Zur Prüfung zum Zertifikat Wissenschaftskommunikation Deutsch werden Studierende zugelassen, die an der Europa-Universität Viadrina als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung in Deutsch erfolgreich absolviert haben. Bei Nachweis gleichwertiger Sprachkenntnisse kann die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses (Dr. Almut Klepper-Pang) auf Antrag von dieser Zulassungsbedingung befreien.
Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfung nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden hat.