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Welche vorhandenen Sprachnachweise werden anerkannt?

Welche vorhandenen Sprachnachweise werden auf welchem Niveau anerkannt?

Das Lektorat für Französisch erkennt das französische Baccalauréat als gleichwertig zum Zertifikat "Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung" an. Das Gleiche gilt für den Nachweis des Sprachzeugnisses  DELF B 2, sofern in mindestens drei der vier Teilprüfungen jeweils die Hälfte der maximal erreichbaren Punktzahl erzielt wurde und das Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.

Das deutsch-französische Abitur (Abibac) und der Besuch eines bilingualen Zweigs kommen ebenfalls für eine Anerkennung in Frage (Einzelfallprüfung).

Wer ein Zertifikat UNIcert ® I vorlegt, wird  zur Stufe B2.1 zugelassen. Die Vorlage eines Zertifikats DELF B 1 führt in der Regel ebenfalls zur Einstufung in die Stufe B2.1.

Bei Vorlage eines Zertifikats UNIcert ® II erfolgt die Zulassung zur Ausbildung in "Wissenschaftskommunikation". Die Teilnahme hieran ist allerdings generell erst nach Abschluss des ersten Fach-/Hochschulsemesters möglich. (Diese Regel gilt nur für Studierende im ersten Semester eines Bachelor-Studiengangs.)

Bei Vorlage eines Zeugnisses DALF C1 wird zur Hälfte auf die Ausbildung in "Wissesnschaftskommunikation" angerechnet, d. h. nach nach erfolgreicher Teilnahme an nur einem entsprechenden Kurs/Modul im Umfang von 4 SWS sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Zertifikat  UNIcert® III / Wissenschaftskommunikation bereits erfüllt.

Die Einstufungen werden  bei Vorlage entsprechender Nachweise durch die Leitung des Lektorats Französisch vorgenommen.

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P.S. Das Zertifikat "Hochschulspezifische Sprachausbildung" des Sprachenzentrums wird universitätsintern als äquivalent zum Zertifikat UNIcert® II (orientiert am Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER) angesehen.