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Wird ein Studium im französischsprachigen Ausland angerechnet?

Kann ein Studium im französischsprachigen Ausland auf die Ausbildung in "Wissenschaftskommunikation" angerechnet werden? Was muss ich diesbezüglich unternehmen?

Ja, ein Studium im Ausland wird anerkannt, wenn es mindestens ein Semester gedauert hat und wenn es sich tatsächlich um ein Studium handelt; d. h. ein Praktikum, eine Berufstätigkeit o. ä. werden in diesem Sinne nicht anerkannt.

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Beginn des von Ihnen gewünschten Kurses einen formlosen Antrag auf Zulassung an die Leitung des Lektorats Französisch, unter Verweis auf Ihr Auslandsstudium und mit einer aussagefähigen unbeglaubigten Kopie bzw. eines Scans (insbesondere einer Notenübersicht der französischsprachigen Universität) als Anlage.