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Spätanmeldung zur Prüfung und Abmeldung von der Prüfung

In der Gebührenordnung der Universität (§ 3) ist festgelegt, dass für verspätete Prüfungsanmeldung / Rücknahme der Anmeldung (je Prüfung) eine Verwaltungsgebühr (5,00 €) zu entrichten ist.

 
Studierende, die sich noch an- bzw. wieder abmelden möchten, müssen als erstes in der Zahlstelle der Universität (Audimax-Gebäude Raum 244) 5,00 € bezahlen. Mit der Quittung kommen sie dann spätestens ein Tag vor der Prüfung in das Sekretariat des Sprachenzentrums zur An- oder Abmeldung.

Eine Anmeldung am Tag der Prüfung ist nicht möglich.