Banner Viadrina

2. Prüfungsmöglichkeit

Prüfungstermin auf Antrag

 

Studierende, die aus triftigen Gründen zu den angekündigten Prüfungsterminen nicht an einer Sprachprüfung teilnehmen können, richten bitte einen schriftlichen Antrag an den Geschäftsführer des Sprachenzentrums. Die Gründe sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin schriftlich glaubhaft zu machen. Als triftige Gründe gelten Krankheit und ein Auslandssemester. Im Übrigen gilt §16 der Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums.

 

Der neue Prüfungstermin wird den Antragstellern dann per Email schriftlich mitgeteilt.

 

Diese Regelung gilt auch für Studierende, die sich für das BA- oder MA-Examen angemeldet haben und eine für den Studienabschluss erforderliche Sprachprüfung im laufendem Semester nicht bestanden haben. Hier ist die Anmeldung zum Examen nachzuweisen.