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Kann ich ohne UNIcert ® II an der Zertifikatsausbildung teilnehmen?

Kann ich an der Ausbildung in "Wissenschaftskommunikation"teilnehmen, ohne die Prüfung zum Zertifikat "Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung" (HF)  bzw. UNIcert® II abgelegt zu haben?

Ja, wenn Sie über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen, die durch den Erwerb folgender Zeugnisse nachgewiesen wurden: französisches Abitur (Baccalauréat général); Zertifikat DELF B 2, sofern die Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und in mindestens drei der vier Teilprüfungen die Hälfte der maximal erreichbaren Punktzahl erzielt wurde.

Bitte wenden Sie sich an die Leitung des Lektorats Französisch - auch, wenn die Anerkennung aufgrund anderer Voraussetzungen möglich erscheint (Abibac; bilingualer Zweig).

Der Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch einen Studienaufenthalt im Ausland erworben wurden, kann zu einer höheren Einstufung führen. Entsprechende formlose Anträge werden unter Vorlage der Nachweise (Notenübersicht der französischsprachigen Hochschule) bei der Leitung des Lektorats gestellt. Im Fall der Anerkennung stellt das Lektorat bei Bedarf eine Bescheinigung über gleichwertige Sprachkenntnisse aus (Äquivalenzbescheinigung). Es ist allerdings nicht möglich, Noten aus 'fremden' Zeugnissen zu übernehmen, denn das Sprachenzentrum kann nur Leistungen benoten, die in seinen eigenen Sprachprüfungen erbracht wurden.