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Ich bin vom Besuch allgemeinsprachlicher Kurse in Französisch befreit (Ergebnis HS-ZU): Wie soll ich mich verhalten?

Ich bin vom Besuch allgemeinsprachlicher Kurse in Französisch befreit (Ergebnis HS-ZU): Wie soll ich mich verhalten?

Ihre Französischkenntnisse werden als so gut eingestuft, dass Sie keinen formalen Sprachunterricht auf der Stufe B2.2 benötigen, sondern sich individuell auf die Prüfung zum Zertifikat UNIcert® II vorbereiten können.

Wenn Sie trotzdem weiter Französisch in einem Sprachkurs lernen möchten, können Sie, sofern angeboten, passende "Zusatzangebote" des Lektorats Französisch nutzen. Sie können aber gern auch freiwillig (entgeltfrei) an Kursen der Stufe B2.2 teilnehmen. Hinweise zum Selbststudium oder alternative Lernformen finden Sie ansonsten in diesen F.A.Q. im Menüpunkt "Französisch-Lernen".

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie an der Prüfung UNIcert® II teilnehmen, ohne Kurse der Stufe B2.2 im Umfang von 4 SWS erfolgreich besucht  zu haben, werden Sie im Bestehensfall ein Zertifikat "Hochschulspezifische Sprachausbildung" (HS) erhalten. Denn die Vergabe von UNIcert®-Zertifikaten ist generell an die Teilnahme an der Ausbildung (hier: an der Stufe B2.2 im Umfang von 4 SWS) am jweiligen Sprachenzentrum gebunden. Im Sinne der Sprachanforderungen der Viadrina-Fakultäten (also universitätsintern) gelten beide Abschlüsse, UNIcert® II und HS, als gleichwertig.

Bitte informieren Sie rechtzeitig über die Anforderungen der Prüfung UNIcert® II. Entsprechende Materialien oder auch Workshops zur Prüfungsvorbereitung, sofern angeboten, können Sie bei der Leitung des Lektorats Französisch erfragen.