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Ich bin vom Besuch allgemeinsprachlicher Kurse in Französisch befreit (Ergebnis O*): Wie soll ich mich verhalten?

Ich bin vom Besuch allgemeinsprachlicher Kurse in Französisch befreit (Ergebnis O*): Wie soll ich mich verhalten?

Ihre Französischkenntnisse werden als so gut eingestuft, dass Sie keinen formalen Sprachunterricht auf der Oberstufe benötigen, sondern sich individuell auf die Prüfung zum Zertifikat UNIcert® II vorbereiten können..

Wenn Sie trotzdem weiter Französisch in Kursform lernen möchten, können Sie die "Zusatzangebote" des Lektorats Französisch nutzen, die allerdings nicht regelmäßig angeboten werden können. Hinweise zum Selbststudium oder alternative Lernformen finden Sie im Menüpunkt "Französisch-Lernen". Sie können aber gern auch freiwillig (entgeltfrei) an Kursen der Oberstufe teilnehmen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie an der Prüfung UNIcert® II teilnehmen, ohne Kurse der Oberstufe besucht  zu haben, werden Sie im Bestehensfall ein Zertifikat "Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung" erhalten. Denn die Vergabe von UNIcert®-Diplomen ist generell an die Teilnahme an der Ausbildung (hier: an der Oberstufe im Umfang von 4 LVS) am jweiligen Sprachenzentrum gebunden. Im Sinne der Sprachanforderungen der Viadrina-Fakultäten (also universitäts-intern) gelten beide Abschlüsse als gleichwertig.

Bitte informieren Sie rechtzeitig über die Anforderungen der Prüfung UNIcert® II. Entsprechende Materialien oder auch Workshops zur Prüfungsvorbereitung, sofern angeboten, können Sie bei der Leitung des Lektorats Französisch erfragen.