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Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich mich anmelden?

Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich mich zu den Prüfungen anmelden?

UNIcert® II / Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung

Fall 1: Sie haben Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 LVS der Oberstufe erfolgreich besucht, oder es liegt eine Einstufung vor (z. B. O* = O-STAR im Einstufungstest), die Sie zur Zulassung berechtigt. Dann können Sie sich im Rahmen der gesetzten Fristen online im Portal viaCampus zur Prüfung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt in der Regel am 1. Januar (Wintersemester) bzw. 1. Juni (Sommersemester) und endet jeweils am dritten Werktag vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.

Fall 2: Sie haben nicht 4 LVS der Oberstufe am Sprachenzentrum erfolgreich besucht und sind auch nicht vom Kursbesuch befreit, verfügen jedoch Ihrer Meinung nach über gleichwertige Kenntnisse und können diese belegen. Sie stellen dann einen Antrag auf Prüfungszulassung - bitte rechtzeitig, da er ggfs. mehrere Instanzen durchlaufen muss - formlos per E-Mail an die Leitung des Lektorats Französisch

UNIcert® III / Wissenschaftskommunikation

Fall 1: Sie haben Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 LVS in "Wissenschaftskommunikation" erfolgreich besucht, oder es liegt aufgrund der Anerkennung eines Studienaufenthalts im Ausland eine entsprechende Einstufung vor, die Sie zur Zulassung berechtigt. Dann können Sie sich innerhalb der gesetzten Fristen (s. o.) online im Portal viaCampus zur Prüfung anmelden. 

Fall 2: Sie haben nicht 8 LVS in "Wissenschaftskommunikation" am Sprachenzentrum erfolgreich besucht, weisen jedoch Kenntnisse und Fertigkeiten nach, die Sie durch ein Fachstudium im Ausland erworben haben.  Sie stellen dann einen Antrag auf Prüfungszulassung - bitte rechtzeitig, da er ggfs. mehrere Instanzen durchlaufen muss - formlos per E-Mail an die Leitung des Lektorats Französisch