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Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich mich anmelden?

Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich mich zu den Prüfungen anmelden?

UNIcert® II / Hochschulspezifische Sprachausbildung

Fall 1: Sie haben Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS der Stufe B2.2 erfolgreich besucht, oder es liegt eine Einstufung vor (z. B. HS-ZU im Einstufungstest), die Sie zur Zulassung berechtigt. Dann können Sie sich im Rahmen der gesetzten Fristen online im Portal viaCampus zur Prüfung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt in der Regel am 1. Januar (Wintersemester) bzw. 1. Juni (Sommersemester) und endet jeweils am dritten Werktag vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.

Fall 2: Sie haben nicht 4 SWS der Oberstufe am Sprachenzentrum erfolgreich besucht und sind auch nicht vom Kursbesuch befreit, verfügen jedoch Ihrer Meinung nach über gleichwertige Kenntnisse und können diese belegen. Sie stellen dann einen Antrag auf Prüfungszulassung - bitte rechtzeitig, da er ggfs. mehrere Instanzen durchlaufen muss - formlos per E-Mail an die Leitung des Lektorats Französisch

UNIcert® III / Wissenschaftskommunikation

Fall 1: Sie haben an Lehrveranstaltungen in "Wissenschaftskommunikation" im Umfang von 8 SWS erfolgreich teilgenommen. Dann können Sie sich innerhalb der gesetzten Fristen (s. o.) online im Portal viaCampus zur Prüfung anmelden. 

Fall 2: Sie haben im Umfang von 4 SWS an dieser Ausbildung erfolgreich teilgenommen und zusätzlich Sprachkompetenzen erworben, die Sie auf diese Ausbildung anrechnen lassen können (insbesondere ein Auslandssemester in der zu prüfenden Sprache). In diesem Fall wenden Sie sich zwecks entsprechender Einstufung bzw. Prüfungszulassun an die Leitung des Lektorats Französisch