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Kann das Lektorat mir bei Übersetzungen und Beglaubigungen helfen?

Kann das Lektorat mir bei Übersetzungen und Beglaubigungen helfen?

Das Lektorat hat nicht die Berechtigung zu amtlichen Beglaubigungen. Prüfen Sie daher bitte zunächst, ob Sie wirklich eine solche offizielle Beglaubigung benötigen.

Wenn ja, müssten Sie sich an die Konsularabteilung der französischen Botschaft oder an eine/n staatlich geprüfte/n bzw. beeidigte/n Übersetzer/in wenden. Einen entsprechenden Online-Suchdienst bietet der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e.V.

Ansonsten ist das Lektorat Französisch - im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten - bereit, Übersetzungen durchzusehen, die Sie selbst für einen studien- bzw. berufsbezogenen Zweck anfertigen.