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Wird ein Studium im französischsprachigen Ausland angerechnet?

Kann ein Studium im französischsprachigen Ausland auf die Ausbildung in "Wissenschaftskommunikation" angerechnet werden? Was muss ich diesbezüglich unternehmen?

Ja, ein Studium im Ausland wird anerkannt, wenn der es mindestens ein Semester gedauert hat und wenn es sich tatsächlich um ein Studium handelt; d. h. ein Praktikum, eine Berufstätigkeit o. ä. werden in diesem Sinne nicht anerkannt.

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Beginn des von Ihnen gewünschten Kurses einen formlosen Antrag auf Zulassung an die Leitung des Lektorats Französisch, unter Verweis auf Ihr Auslandsstudium und mit einer aussagefähigen unbeglaubigten Kopie bzw. eines Scans (insbesondere einer Notenübersicht der französischsprachigen Universität) als Anlage.

Grundsätzlich kommt auch eine Direktzulassung zur Prüfung zum Zertifikat UNIcert® III / Zertifikat 'Wissenschaftskommunikation' in Betracht, vor allem bei einem Studienaufenthalt von mehr als einem Semester. Ein entsprechender Antrag kann ebenfalls an die Leitung des Lektorats gestellt werden. Über den Antrag entscheidet letztlich der/die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses, in der Regel aufgrund der Empfehlung des Lektorats.