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Welche vorhandenen Sprachzeugnisse werden anerkannt?

Welche vorhandenen Sprachzeugnisse werden auf welchem Niveau anerkannt?

Das Lektorat für Französisch erkennt das französische Baccalauréat als gleichwertig zum Zertifikat "Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung" an. Das Gleiche gilt für den Nachweis des Sprachzeugnisses   DELF B 2, sofern in mindestens drei der vier Teilprüfungen jeweils die Hälfte der maximal erreichbaren Punktzahl erzielt wurde und das Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.

Das deutsch-französische Abitur (Abibac) und der Besuch eines bilingualen Zweigs kommen ebenfalls für eine Anerkennung in Frage (Einzelfallprüfung).

Das Zertifikat "Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung" wird universitätsintern als äquivalent zum Zeugnis UNIcert® II (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER) angesehen.

Wer ein Zeugnis UNIcert ® I vorlegt, wird  zur Mittelstufe 2 zugelassen. Die Vorlage eines DELF B 1 führt in der Regel ebenfalls zur Einstufung in die Mittelstufe 2.

Bei Vorlage eines Zeugnisses UNIcert ® II erfolgt die Zulassung zur Ausbildung in "Wissenschaftskommunikation". Die Teilnahme hieran ist allerdings generell erst nach Abschluss des ersten Fach-/Hochschulsemesters möglich. (Diese Regel gilt nicht für Studierende im 1. Semester eines Master-Studiengangs.)

Bei Vorlage eines Zeugnisses DALF bzw. DALF C 1 wird die Hälfte der Ausbildung in "Wissesnschaftskommunikation" erlassen, d. h. nach nach erfolgreicher Teilnahme an einem entsprechenden Kurs/Seminar im Umfang von 4 LVS sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Zertifikat  UNIcert® III / Wissenschaftskommunikation erfüllt.

Die Einstufungen werden  bei Vorlage entsprechender Nachweise durch die Leitung des Lektorats Französisch vorgenommen.