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FAQ's: Kurse und Prüfung UNIcert 3

Frage: Kann ich die Kurse in Wissenschaftskommunikation parallel besuchen?
Antwort: Die Kurse MWK und SWK können parallel besucht werden, also im selben Semester. Sie müssen aber bedenken, dass das viel Arbeit bedeutet, denn Selbstudium spielt dabei auch eine wichtige Rolle.

Bei den Kursen Englisch für Juristen, gibt es nicht MWK und SWK sondern English for Law1 und 2.   Die Kurse bauen aufeinander auf, was bedeutet, dass Englsih for Law 1 bestanden werden muss, bevore Sie mit English for Law 2 anfangen.

   
Frage: Kann ich von einer/beiden Stufe der Kurse befreit werden?
Antwort: Nur, wenn Sie Leistungenen vorzeigen, die Sie während eines Auslandsstudiums im Land der Zielsprache. Auch in solchen Fällen ist eine Befreiung nur möglich, wenn die Kurse, woran Sie dort teilgenommen haben, fachbezogen sind.
   
Frage: Muss ich die UNIcert3-Prüfung gleich nach den Kursen machen?
Antwort: Nein, Sie dürfen die Prüfung auch später machen. Dennoch ist dies zu empfehlen, es sei denn, Sie verbringen zwischen Kurs und Prüfung ein Auslandssemester in einem englischsprachigen Land.
   
Frage: Darf ich die Zertifikatsprüfung UNIcert 3 wiederholen?
Antwort: Bei Nichtbestehen kann UNIcert 3 zweimal wiederholt werden. Wenn Sie bestanden haben, dürfen Sie unter Umständen einmal wiederholen: Genaueres dazu lesen Sie in der Prüfungsordnung § 7 (2).