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Anmeldung für Kurse und Befreiung von Kursen

Frage: Wie melde ich mich für die Sprachkurse an?
Antwort:

Anmeldung für Sprachkurse lüäuft über viaCampus (NICHT über Moodle) und  beginnt in der Regel am 15.März (für Sommersemester) oder am 15. September (für Wintersemester). Abweichungen werden auf der Website des Sprachenzentrums, wo Sie die ausführliche Informationen zu Kursanmeldung finden.

Weitere Infos zu der Kursanmeldung finden Sie hier

   
Frage: Erhalte ich garantiert einen Platz in einem  Englischurs?
Antwort: Nein, leider nicht. Teilnehmerzahl pro Kurs ist höchstens 18 Studenten. Das liegt auch in Ihrem Interesse, da die Größe der Sprachkurse entscheidend für das Lernklima ist. Wird der Kurs zu groß, kann das Ziel der Fremdsprachenvermittlung kaum noch erreicht werden.
   
Frage: Gibt es Sprachkurse in Englisch, die die Sprachforderungen des deutschen Rechtsstudiums erfüllen? Auf welchem Level?
Antwort:

Ja, zur Zeit werden folgende Kurse vom Lektorat Englisch angeboten, die für die Zusatzqualifikation anerkannt werden:

a) Niveaustufe C1 Wissenschaftskommunikation -  English for Law 1

b) Niveaustufe C1 Wissenschaftskommunikation - English for Law 2 (aber vorher muessen Sie in der Regel vorher EfL1 bestanden haben)

c) Niveaustufe B2.2 (vormnals Oberstufe): Nur der Kurs "English for Human Rights Law".

Weiter Informationen hierzu hier https://www.sz.europa-uni.de/de/lektorate/englisch/Rechtsenglisch/Rechtsenglisch_Kurse.html